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Antragsstart für Soforthilfe für den Tourismus in der Sächsischen Schweiz

Tourismusbetriebe in der Region des Nationalparks Sächsische Schweiz können ab sofort eine Soforthilfe von grundsätzlich bis zu 5.000 Euro und in besonderen Fällen bis zu 20.000 Euro beantragen. Das Sächsische Tourismusministerium hatte Ende August 2022 das Soforthilfeprogramm in Höhe von rund 2 Millionen Euro auf den Weg gebracht.

Die Liquiditätshilfe unterstützt gezielt Tourismusbetriebe, die aufgrund der verheerenden Waldbrände betriebliche Beschränkungen erlitten haben. Die Onlineplattform zum Soforthilfeprogramm ist ab sofort freigeschalten. Das Antragsverfahren und die Auszahlung des Hilfsprogramms erfolgt über das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Antragstellung ist möglich unter https://www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html.

»Ich bin froh, dass das Soforthilfeprogramm jetzt startet, denn die Tourismusbetriebe der Region haben durch die Waldbrände massive Umsatzeinbrüche erlitten. Ich danke dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die schnelle Umsetzung des Antragsverfahrens sowie dem DEHOGA und der IHK für die Unterstützung und den konstruktiven Austausch«, sagt Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Zum Soforthilfeprogramm:

Konkret unterstützt werden Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen sowie sonstige touristische Dienstleister in den Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Rheinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen und Wehlen.

Die Soforthilfe beträgt je betroffenes Unternehmen insgesamt grundsätzlich bis zu 5.000 Euro für den Monat August 2022. Abweichend davon beträgt die Leistung je betroffenes Unternehmen in den vom Waldbetretungsverbot sowie den Einsätzen der Hilfskräfte länger betroffenen Gemeinden Bad Schandau und Sebnitz für den Monat August 2022 bis zu 10.000 Euro und zusätzlich für den September 2022 bis zu 7.500 Euro.

Für betroffene Unternehmen in Bad Schandau und Sebnitz, die mindestens 30 Beschäftigte haben oder die mindestens drei Betriebsstätten und davon mindestens eine in Bad Schandau oder Sebnitz betreiben, beträgt die Leistung für August bis zu 20.000 Euro und für September 2022 bis zu 15.000 Euro.

Die Leistungen sind auf 80 Prozent des Umsatzrückgangs im Vergleichsmonat des Jahres 2019 begrenzt. Wesentliche Voraussetzungen für die Soforthilfe sind ein Umsatzrückgang in den Monaten August und September 2022 jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu 2019 sowie ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist.



Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus · Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kultur und Tourismus
Valentin.Stahl@smwk.sachsen.de · Telefon: 0351 564 60623
BEITRAG VOM:
21. September 2022

Kategorien:
Sächsische Schweiz · Tourismuspolitik · Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.


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