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Webinar „Update zum Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“ am 18.11.2024 – Anmeldung noch kurzfristig möglich

©© DTV

Am 25.10.2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 entfallen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat sich gegenüber Bundestag und Bundesrat für eine angemessene Übergangsfrist eingesetzt – jedoch gab es dafür keine politischen Mehrheiten. Nach dem Gesetzesbeschluss sollten Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen dahingehend prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Die Überprüfung ist besonders für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen.

Am Montag, 18. November, 11:00 – 13:00 Uhr, bietet der DTV ein Webinar mit Rechtsanwalt Florian Riechey an, in dem die rechtlichen Aspekte der Abschaffung des Meldescheins insbesondere auch anhand von Praxisbeispielen erläutert werden. Das Webinar ist auf 500 Teilnehmende beschränkt.

Die Anmeldung ist kurzfristig noch hier möglich:

Was ist jetzt weiterhin wichtig? 
Nach dem Gesetzesbeschluss sollten Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen umgehend dahingehend prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Die Überprüfung ist besonders für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen.

» Handreichung: Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen

Wie unterstützt der DTV?
In einem aktualisierten Infopapier hat der DTV die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
» aktualisiertes FAQ zur Abschaffung des Besonderen Meldescheins



Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118
BEITRAG VOM:
14. November 2024

Kategorien:
Allgemein · landesweit (Sachsen) · Recht · Termine


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