Am 25.10.2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 entfallen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat sich gegenüber Bundestag und Bundesrat für eine angemessene Übergangsfrist eingesetzt – jedoch gab es dafür keine politischen Mehrheiten. Nach dem Gesetzesbeschluss sollten Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen dahingehend prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Die Überprüfung ist besonders für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen.