Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen verwenden. Das Ziel ist, die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen. Diese Regelung ist Teil der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die den Vorgaben der EU entspricht. Sie wird in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine per E-Mail gesendete PDF-Rechnung zählt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung.
Übergangsregelungen bis Ende 2027
Bis Ende 2026 dürfen B2B-Rechnungen weiterhin in Papierform oder als PDF gesendet werden, wenn der Empfänger zustimmt. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr können diese Erleichterungen bis Ende 2027 nutzen.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft alle B2B-Leistungen, nicht jedoch den B2C-Bereich. Auch Vermieter, die steuerpflichtig an andere Unternehmen vermieten, sind betroffen. Die Regelung gilt für inländische Unternehmer mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte im Inland.
Vorteile der E-Rechnung
Sie möchte noch mehr über die E-Rechnung wissen? Alle Informationen zum Thema haben wir hier für Sie zusammengefasst.