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Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch

Barrierefreiheit als Chance für den Tourismus

Das Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch unterstützt Projekte, die Menschen mit Behinderungen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch für den sächsischen Tourismus bieten sich viele Anknüpfungspunkte: Mit barrierefreien Wegen, Informationen oder Unterkünften können Gästegruppen angesprochen werden, die oft übersehen werden – darunter mobilitätseingeschränkte Menschen, Seniorinnen und Senioren oder Familien mit kleinen Kindern.

Was wird gefördert?

Die Aktion Mensch fördert bauliche, technische und digitale Maßnahmen, die Barrieren abbauen – beispielsweise:

  • barrierefreie Umbauten in Beherbergungs- und Freizeiteinrichtungen

  • Informationsangebote in Leichter Sprache, Brailleschrift oder Gebärdensprache

  • Orientierungssysteme, barrierefreie Internetseiten und Apps

  • inklusive Kultur- und Naturerlebnisangebote

Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen von gemeinnützigen Trägern umgesetzt werden oder in enger Kooperation mit ihnen erfolgen.

Speziell für die finanzielle Unterstützung für die Schaffung digitaler Barrierefreiheit stellt die Aktion Mensch noch einmal Mittel in Höhe von bis 5 Millionen € zur Verfügung. Bedingung hierfür ist das Einreichen eines Förderantrags bis zum 28. Juni 2025 – dem Tag des Inkrafttretens des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe.

Wer kann Anträge stellen?

Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, darunter Vereine, Stiftungen und soziale Einrichtungen. Kooperationen mit Kommunen oder touristischen Betrieben sind möglich, solange die Antragstellung über den gemeinnützigen Partner erfolgt. Die Aktion Mensch bietet einen Schnell-Check, mit dem Organisationen unkompliziert prüfen können, ob sie für die Förderung in Frage kommen.

Konkrete Beispiele aus dem Tourismus

Das Förderprogramm lässt sich direkt auf touristische Projekte übertragen. Hier einige denkbare Anwendungsfälle:

  • Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Heimatmuseum schafft barrierefreie Zugänge und taktile Ausstellungselemente.

  • Eine gemeinnützige Stiftung betreibt ein barrierefreies Ferienhaus mit rollstuhlgerechter Ausstattung.

  • Ein Tourismusverein entwickelt mit Unterstützung der Kommune eine barrierefreie Wanderroute mit Audioguides und Leitsystemen.

  • Ein inklusives Café realisiert bauliche Anpassungen und gestaltet Speisekarten in Leichter Sprache.

Solche Projekte haben reale Chancen auf Förderung – vorausgesetzt, sie werden über einen gemeinnützigen Träger organisiert.

Alle Infos zur Förderung, Antragsstellung und zu den Anforderungen an Projekte finden Sie hier:

Weitere vertiefende Informationen zu “Sachsen Barrierefrei”, Fachveranstaltungen, Piktogrammen u.v.m. finden Sie auch hier im Tourismusnetzwerk Sachsen:

Autorin Originaltext: Peggy Fauss, Thüringer Tourismus GmbH



Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118
BEITRAG VOM:
8. April 2025

Kategorien:
Digitalisierung · Finanzierung · Infrastruktur · landesweit (Sachsen)


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