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Neuer Inhaltsbereich im Tourismusnetzwerk: Meldepflichten im Deutschlandtourismus

©© LTV SACHSEN / Martin Förster

Was bedeutet die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in der Praxis?

Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben ist für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 entfallen. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung der Hotelmeldebescheinigung für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen.

Doch was bedeutet dies in der Praxis? Welche Meldepflichten gelten überhaupt für Berberbergungsbetriebe? Und was sind die Rechtsgrundlagen?

In der Praxis stellen wir immer wieder Unsicherheiten diesbezüglich fest. Der Wegfall der Besonderen Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird noch nicht in jeder Unterkunft berücksichtigt.

Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie noch einmal gebündelt zusammengestellt:

Dort finden Sie auch einen Link zu weiterführenden Informationen beim Deutschen Tourismusverband e.V., der das Thema fachlich fundiert aufbereitet hat.



Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118
BEITRAG VOM:
15. Mai 2025

Kategorien:
Allgemein · Finanzierung · Landestourismusverband Sachsen e.V. · landesweit (Sachsen) · Recht


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