Inhalt anspringen
Skip NavigationMenü

Vorsicht, Scheckbetrug! – Vorfälle im Tourismusbereich

©© pexels

Die Beratungsstelle der Polizeidirektion Görlitz informiert über eine aktuelle Betrugsmasche bei Zahlung mit einem Bankscheck.

Die Bezahlung mit einem Bankscheck wird nach wie vor von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, obwohl es mittlerweile nicht unbedingt mehr gängige Zahlpraxis ist.
Wenn Sie diese Zahlmethode wählen, sollten sie vor allem in Hinblick auf eine aktuelle Betrugsmasche Vorsicht walten lassen. Unsere Beratungsstelle der Polizeidirektion Görlitz klärt auf.

Wie gehen die Betrüger vor?

Die Betrüger täuschen Interesse an einer Ware oder Dienstleistung vor und vereinbaren eine Zahlungsweise via Scheck. Mit dem Scheck erteilt der Aussteller seiner Bank die Anweisung, den vermerkten Betrag auf das Konto des Schecknehmers einzuzahlen. Dafür muss der Empfänger den Scheck physisch auf seiner Hausbank einreichen. Voraussetzung: das Konto des Scheckausstellers muss ausreichend gedeckt und die Frist für eine Rückbuchung muss abgelaufen sein. Insbesondere bei ausländischen Konten beträgt die Rückbuchungsfrist mehrere Monate bis zu einem Jahr. Selbst bei deutschen Konten ist eine Rückbuchung von bis zu zehn Tagen möglich. Erst mit dem Tag der Wertstellung ist das Geld für den Dienstleister verfügbar und kann durch die Betrüger nicht mehr zurück gebucht werden.
Besondere Beachtung gilt einem Scheck, der einen weitaus höheren Betrag ausweist, als für die Dienstleistung vereinbart wurde.

Die Betrüger versuchen dann in weiterer Kontaktaufnahme mit den Geschädigten zu erwirken, dass der überhöhte Betrag auf ein oftmals ausländisches Konto überwiesen wird oder vor Ort bar als Budget bzw. für Dienstleistungen, wie zum Beispiel einen Mietwagen, ausgezahlt werden soll.

Aktuelle Vorfälle gibt es insbesondere im Tourismusbereich.

So schützen Sie sich

  • Seien Sie misstrauisch bei dem Angebot mit Scheck zu zahlen. Wählen Sie ggf. andere Zahlmethoden wie EC- oder Kreditkarte bzw. Überweisung
  • Überweisen Sie erst Geld auf fremde Konten, wenn die Bestätigung Ihrer Bank vorliegt, dass Ihnen der Kaufbetrag gutgeschrieben wurde und nicht mehr rückbuchbar ist
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über mögliche Fristen für eine Rückbuchung
  • Lassen Sie sich von den Betrügern weder per Email noch per Telefon unter Druck setzen, um den Scheck einzulösen
  • Bei Betrugsverdacht verständigen Sie die Polizei und erstatten Anzeige

Quelle: Vorsicht, Scheckbetrug! – Polizei Sachsen – sachsen.de



Autorin: Autor/-in: Anna Haferland
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Grundsatzfragen / Digitale Medien
haferland@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
31. Juli 2025

Kategorien:
Wissen


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel



Staatsministerium für Wissenschaft, Kutlur und Tourimus - Freistaat Sachsen Sachsen. Land von Welt. Landestourismusverband Sachsen

Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Barrierefreiheit  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.