Die Wanderinfrastruktur in Deutschland droht auszudünnen, weil Sitzbänke, Markierungen und Infotafeln zunehmend als unkalkulierbare Haftungsrisiken gelten. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossen Bund und Länder, Haftungsrisiken in Wäldern und anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen zu senken.
Im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda wird unter anderem die Reduzierung von Haftungsrisiken im Gemeingebrauch von Gewässern, Wäldern und bei der Nutzung unentgeltlicher und zulassungsfreier öffentlicher Einrichtungen z. B. Parkanlagen, bis zum 31. Dezember 2026 vereinbart. Diese sollen künftig gesetzlich ausdrücklich als Nutzung „auf eigene Gefahr“ festgeschrieben werden. Die Haftung für Verkehrssicherungspflichten wird dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Hierfür sind Änderungen im Bundes- und Landesrecht vorgesehen. Die Anpassungen sollen zu mehr Rechtssicherheit führen, bürokratische Lasten verringern und den Zugang zur Natur weiterhin niedrigschwellig ermöglichen.
Der Deutsche Tourismusverband und Deutsche Wanderverband begrüßen die geplante Klarstellung als längst überfälligen Durchbruch. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die angekündigten Gesetzesänderungen zügig und wie vorgesehen bis spätestens 31. Dezember 2026 in Kraft treten.






