©© DEHOGA SachsenDer Freistaat Sachsen hat einen wichtigen Schritt zur Sicherung internationaler Fachkräfte unternommen. Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf für ausländische Auszubildende wird deutlich erleichtert. Grundlage dafür ist ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern.
Der Erlass ermöglicht es internationalen Auszubildenden, bis zu drei Monate über das offizielle Ausbildungsende hinaus weiterzuarbeiten. In dieser Zeit kann der notwendige Anschlussaufenthaltstitel beantragt und bearbeitet werden. Damit wird erstmals ein nahtloser Übergang in die Beschäftigung rechtlich abgesichert.
Von der neuen Regelung profitieren mehr als 10.000 junge Menschen in dualer oder schulischer Ausbildung in Sachsen. Ebenso profitieren zahlreiche Ausbildungsbetriebe. Besonders relevant ist der Erlass für Gastronomie und Hotellerie, in denen internationale Auszubildende einen immer wichtigeren Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
Bisher war das Ausbildungsende häufig ein kritischer Moment. Mit dem Abschluss der Ausbildung endete automatisch auch die daran gekoppelte Arbeitserlaubnis. Kam es zu Verzögerungen bei der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels, durften die jungen Fachkräfte nicht weiterarbeiten. In der Praxis führte das zu Unterbrechungen, Unsicherheiten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand – sowohl für die Auszubildenden als auch für die Betriebe. Eine Weiterbeschäftigung war oft nicht möglich, obwohl Bedarf, Qualifikation und ein Arbeitsvertrag bereits vorlagen.
Der DEHOGA Sachsen, der sich gemeinsam mit weiteren Akteuren seit Langem für praktikable und rechtssichere Lösungen eingesetzt hat, begrüßt den Erlass ausdrücklich. Die neue Übergangsregelung schafft Planungssicherheit für Betriebe, ermöglicht einen direkten Berufseinstieg nach der Ausbildung und entlastet den betrieblichen Alltag spürbar.
Gleichzeitig sendet die Regelung ein wichtiges Signal an internationale Nachwuchskräfte. Sie zeigt, dass Ausbildung in Sachsen gewollt ist und echte Perspektiven bietet. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels stärkt der Erlass die Attraktivität Sachsens als Ausbildungs- und Arbeitsstandort.
Der Beschluss steht für einen pragmatischen Umgang mit Fachkräftezuwanderung und für eine gelebte Willkommenskultur. Davon profitieren Betriebe, Beschäftigte und der Wirtschaftsstandort Sachsen insgesamt.