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EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: Infoblatt des Deutschen Ferienhausverbandes mit FAQ

Im Zusammenhang mit der neuen EU-Kurzzeitvermietungsverordnung kursieren aktuell zahlreiche Missverständnisse. Die wichtigste Information für Sie: Ab Mai 2026 besteht keine pauschale Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte.

Nur wenn Ihre Kommune ein EU-konformes digitales Registrierungsverfahren bereits eingeführt hat oder künftig einführen wird, müssen Sie Ihre Ferienunterkunft registrieren.

Der Deutsche Ferienhausverband hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neuen Regelungen in einem übersichtlichen Infoblatt zusammengestellt.



Autorin: Autor/-in: Stefanie Braungardt
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118
BEITRAG VOM:
25. Februar 2026

Kategorien:
Datenmanagement · landesweit (Sachsen) · Recht


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