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Gastronomen, Händler und Lebensmittelhersteller sind dafür verantwortlich, dass in ihren Betrieben hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln besteht daher die gesetzliche Pflicht, für Lebensmittelsicherheit zu sorgen. So sind beispielsweise Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln den Behörden auf Verlangen nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 Schulungen und Unterweisungen für den Unternehmer und alle betroffenen Mitarbeiter vor*.
Die IHK Dresden bietet regelmäßig Schulungen zur Lebensmittelhygiene mit den Pflichtinhalten nach § 4 LMHV an – ergänzt um wertvolle Tipps aus und für die Praxis. Die Kurzschulungen richten sich an Geschäftsinhaber und Mitarbeiter von Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben, Cafés, Hotels, Großküchen, Cateringunternehmen und den Lebensmitteleinzelhandel.
Seminarinhalte:
- Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
- Unterweisung zur Lebensmittelhygiene (Umgang mit Lebensmitteln)
- Betriebliche Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen
- Kennzeichnungspflichten (Allergene und Lebensmittelzusatzstoffe)
* Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten für Personen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit Vermittlung von Kenntnissen im Lebensmittelbereich abgeschlossen haben.