©© Adobe Stock Der bis Mitte Februar befristete Lockdown wird vorerst bis 7. März verlängert. Für weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser sind noch keine Erleichterungen bei den Corona-Auflagen in Sicht. Die aktuellen Verordnungen finden Sie in unseren Corona-Informationen.
In der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung, gültig ab 15. Februar, ist u.a. vorgesehen:
- alle Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen wie bisher
- Grundschulen und Kitas öffnen ab dem 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb
- Fahrschulen können für Personen öffnen, die ihren Führerschein aus berufsqualifizierenden Gründen machen
- Friseure öffnen ab 1. März unter Bedingungen (Hygienekonzept, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Terminvergabe, evtl. wöchentliche Testungen)
- Musikschulen öffnen in Einzelfällen (Einzelunterricht und Vorbereitung für ein Studium)
- Medizinische Maskenpflicht in Kfz, wenn Personen außerhalb des eigenen Hausstands mitfahren
- 15-km-Grenze und Ausgangssperren können in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelockert werden
- Abholservice im Einzelhandel nur mit Zeitfenstern (Kunden sollen nicht Schlange stehen)
- stärkere Einschränkungen für Pendler aus Tschechien
Quelle: https://www.mdr.de