Wichtige Informationsquellen und Hilfen in der Corona-Krise
Nach einem schweren ersten Coronajahr 2020, einem langen Lockdown im Winter und Frühjahr, konnte der Tourismus in Sachsen 2021 erst wieder in den Monaten Mai/ Juni langsam starten. Bis zum Oktober 2021 konnten in Sachsen rund 3,8 Millionen Gäste begrüßt werden, das sind rund 47 Prozent weniger als im Vor-Coronajahr 2019. Bei den Übernachtungen wurden rund 11 Millionen Übernachtungen registriert und damit 37 Prozent weniger als im Jahr 2019.
Auch im zweiten Coronajahr leidet die Tourismusbranche unter den Auswirkungen der Pandemie. Der LTV SACHSEN geht von einem volkswirtschaftlichen Verlust von ca. 3,5 Milliarden Euro für die Branche in Sachsen aus. Damit gehen rund 40 Prozent der Umsätze verloren.
Weiterhin sind dringend schnelle und unbürokratische Unterstützungen für die Tourismusbranche gefordert, um die Substanz und Vielfalt der Unternehmen, sowie Netzwerke zu erhalten.
Wir verweisen an dieser Stelle auf wichtige Informationsquellen und Hilfen in der aktuellen Situation:
Verordnungen & Gesetze
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 17.07.2022 bis 13.08.2022)
- Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung (SächsCoronaHygAV): Derzeit gibt es keine gültige Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung. Die Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen.
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) gültig ab 01. Juni 2022: Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit für Reisende
- Über diesen Link gelangen Sie zu allen aktuellen amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen.
- Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es tritt 20. März 2022 in Kraft. Link zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften.
Informationen
Hotlines
- BMWi-Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 12002-1031 / -1032 | Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
- BMWi-Hotline für Antragsteller Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe (sogenannte „November- und Dezemberhilfe“):Hotline für prüfende Dritte
Telefon: 030 5268-5087Hotline für Direktanträge Soloselbständige November- und Dezemberhilfe
Telefon: 030 12002-1034
- IHK-Corona-Hotline zu allgemeinen Fragen und Unterstützungsleistungen
Telefon: 0351 2802-800
- Corona-Hotline der Sächsischen Aufbaubank
Telefon: 0351 4910 1100
- Hotline für Gäste & Gastgeber
Telefon: 0900 111 5 777 | Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr