Menü

Ab dem 14. Januar: Lockerungen für Kultur und Tourismus in Sachsen

Kabinett beschließt Lockerungen mit neuer Corona-Schutzverordnung

Ab diesem Freitag (14. Januar 2022) können in Sachsen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 2G oder 2Gplus wieder öffnen. Auch touristische Beherbergung sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2Gplus bei Anreise wieder erlaubt. Das Sächsische Kabinett hat heute (12. Januar 2022) entsprechende Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen.

Ich freue mich sehr, dass wir Kultur und Tourismus in Sachsen mit den heute beschlossenen Änderungen der Verordnung wieder ermöglichen.  Die Notfallmaßnahmen in den vergangenen Wochen waren wichtig, aber Kultur und Tourismus haben fast die gesamte Last der Pandemiebekämpfung getragen. Es hat deshalb für mich oberste Priorität, dass die Einrichtungen und Betriebe nun endlich wieder eine Perspektive haben. Ich werde alles dafür tun, Kultur und Tourismus beim Neustart zu unterstützen. Unter anderem ist es mein Ziel, die Förderrichtlinie Neustart Tourismus neu aufzulegen“, sagte Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Ab dem 14. Januar kann die sächsische Gastronomie unter 2Gplus-Regeln ihre Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern. Außensportanlagen wie Skiliften ist die Öffnung unter 2G erlaubt. Unter der heute beschlossenen Verordnung dürfen Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, und Kinos unter 2Gplus öffnen. Museen, Gedenkstätten, Archive und Ausstellungen können unter 2G-Bedingungen öffnen. Auch die Öffnung von Kunst-, Musik-, und Tanzschulen ist wieder möglich.

Alle Details zu den Corona-Regelungen für Kultur und Tourismus erfahren Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html



Autor(in): Dennis Machwitz
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus · Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kultur und Tourismus
dennis.machwitz@smwk.sachsen.de · Telefon:


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel




Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.