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Coronahilfen für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

©© Thomas Schlorke

Das seit September 2020 laufende „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ wird auch 2021 fortgesetzt. Das Bundesprogramm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit Übernachtungsangeboten der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit oder Familienerholung. Sie müssen i.d.R. über eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe verfügen und sich durch die Corona-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden. Das Sonderprogramm hat ein Volumen von 100-Millionen-Euro und unterstützt antragstellende Einrichtungen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021. Das Programm wird über elf bundesweit wirkende Zentralstellen abgewickelt. Unsere beim Landesverband KiEZ Sachsen e.V. seit dem 1. September 2020 eingerichtete Zentralstelle steht für das Antragsverfahren u. a. der Kindererholungszentren in Deutschland auch weiterhin zur Verfügung. Andere Träger von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten können auf Anfrage von unserer Zentralstelle mit betreut werden, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Anträge können bis 28. März 2021 gestellt werden.

Bei Anfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unserer Zentralstelle zur Verfügung:

Tina Freyer: zentralstelle2@kiez.com

Jana Gruber:  zentralstelle1@kiez.com

 



Landesverband KiEZ Sachsen e.V. · Geschäftsführer
spitzner@kiez.com · Telefon: 03772 22933
BEITRAG VOM:
10. März 2021

Kategorien:
Finanzierung · Landesverband KiEZ Sachsen e.V.


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