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Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe – Die Handlungsempfehlung jetzt zum Download!

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Seit 2016 können alle Gemeinden die Gästetaxe erheben. Grundlage dafür ist die vorherige Erstellung einer Kalkulation. Mit dem Ziel, die Kommunen zu dem Thema zu informieren und ihnen eine Hilfestellung bei der Kalkulation zu bieten, stellen der Tourismusverband Erzgebirge e.V. und der Landestourismusverband Sachsen e.V. eine Handlungsempfehlung zur Verfügung. Diese wurde durch die Kanzlei GÖTZE Rechtsanwälte aus Leipzig ausgearbeitet.

Der Handlungsleitfaden informiert zu den rechtlichen Hintergründen, liefert Hinweise zum Vorgehen bei der Kalkulation und stellt eine Checkliste und Musterfragebögen zur Verfügung.



Autorin: Anna Haferland
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Grundsatzfragen / Digitale Medien
haferland@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
18. September 2024

Kategorien:
Finanzierung · landesweit (Sachsen) · Regionen


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