Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) wurde in deutsches Recht umgesetzt – und bringt wichtige Änderungen für die Kommunikation im Tourismus mit sich. Vage oder unbelegte Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werden untersagt und die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Gerade im Tourismus ergeben sich daraus zahlreiche praktische Fragen. Touristischer Unternehmen kommunizieren über ihre eigenen Angebote und Leistungen, häufig aber auch über Angebote von Partnerbetrieben.
Als praktische Unterstützung hat der Deutsche Tourismusverband gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei Kompaktleitfäden zur EmpCo entwickelt. Sie zeigen anhand konkreter Beispiele, was künftig nicht mehr geht – und was weiterhin möglich ist. Erfahren Sie, was die neue EmpCo-Richtlinie beinhaltet und welche Anforderungen künftig für Nachhaltigkeitsaussagen gelten. Holen Sie sich Tipps für eine Kommunikation, die das eigene Nachhaltigkeitsengagement transparent und glaubwürdig gegenüber Gästen und weiteren Stakeholdern vermittelt.
Die Leitfäden richten sich gezielt an:
- touristische Unternehmen und Leistungsträger
- Destinationsmanagement- und Landestourismusorganisationen
Weitere Infos und Download
EmpCo-Kompaktleitfaden für Betriebe (2.6 MiB)
EmpCo-Kompaktleitfaden für Destinationen (4.7 MiB)
Um die eigene Kommunikation rechtsicher aufzustellen ist eine systematische Überprüfung der eigenen Kommunikation notwendig. Dazu gehören insbesondere:
- alle Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen auf den eigenen Kommunikationskanälen erfassen,
- pauschale Aussagen durch konkrete und nachvollziehbare Beschreibungen ersetzen,
- belastbare Nachweise und Datengrundlagen dokumentieren,
- verwendete Siegel und Zertifizierungen überprüfen,
- Mitarbeitende in Marketing, Kommunikation und Vertrieb für die neuen Anforderungen sensibilisieren.