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EU verschiebt Pflicht zur CRSD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Am 3. April 2025 stimmte das Parlament der Europäischen Union dem „Stop-the-clock“-Vorschlag der Europäischen Kommission zu, die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen  (CSRD)  für bestimmte Betriebe  um zwei Jahre zu verschieben.

Die neuen Sorgfaltspflichtregeln verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Menschen und den Planeten darzulegen. Den Mitgliedstaaten wird ein zusätzliches Jahr eingeräumt, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen – bis zum 26. Juli 2027.

Besonders betroffen sind Unternehmen der zweiten Kohorte (Wave 2), die ursprünglich ab 2025 zur Berichterstattung verpflichtet waren, sowie der dritten Kohorte (Wave 3), die ab 2026 Bericht erstatten sollten. Hierzu zählen:

  • Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro, wobei mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sein müssen, sowie

  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Diese Unternehmen müssen ihre CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichte nun erst zwei Jahre später als ursprünglich geplant veröffentlichen.

Weitere Informationen: Mitteilung des Europaparlaments

Weitere Quellen: ESG Dive, 2025; European Parliament, 2025



Autorin: Vivien Kresse
Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH · Produktmanagerin Nachhaltigkeit im Tourismus
kresse.tmgs@sachsen-tour.de · Telefon: +49 351 49 17 0-44
BEITRAG VOM:
16. April 2025

Kategorien:
Nachhaltigkeit · Recht


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