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dwif Impulse: ZUKÜNFTE GESTALTEN

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Was sagen Tourismuskennziffern aus und wie können Destinationen wirtschaftliche Daten gezielt nutzen? 

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

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Mit der neuen EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU-KVO) hat die Europäische Union einheitliche Regeln eingeführt, um den Ferienwohnungsmarkt transparenter und besser kontrollierbar zu machen. Bis Mai 2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In der Online-Veranstaltung wird über den aktuellen Stand der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung informiert.



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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.