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Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus – Antragsstellung ab sofort möglich

©© Tourimusverband Erzgebirge, Felix Meyer

Die Förderung ganzjährig nutzbarer touristischer Angebote zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen  Tourismusbetriebe ist ein zentrales Anliegen des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Dafür werden im Jahr 2026 zwei Millionen Euro bereitgestellt. Das Mindestvolumen einer geplanten Investition liegt bei 10.000 Euro.

Die Antragstellung ist ab heute (19. März 2026) wieder bei der SAB möglich.

Gefördert werden kleine und mittlere sowie kommunale Unternehmen und eingetragene Vereine, die im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen. Mit der Förderung sollen bestehende Anbieter von Angeboten im Sommer- und Wintertourismus bei der Anpassung hin zum ganzjährigen Betrieb unterstützt werden. Ebenso ist die Förderung neuer Angebote möglich. Die geförderten Vorhaben müssen zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Antragsstellung im Rahmen der Förderrrichtlinie Ganzjahrestourismus bei der Sächsischen Aufbaubank:



Autor/-in: Stefanie Braungardt
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
braungardt@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919118


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