Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ finden sich heute auf zahlreichen touristischen Websites, in Broschüren oder Social-Media-Beiträgen. Gleichzeitig achten Gäste zunehmend darauf, wie glaubwürdig Nachhaltigkeitsleistungen kommuniziert werden.
Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) gelten hierfür künftig europaweit einheitliche Regeln. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und Greenwashing zu verhindern. Die Anforderungen wurden inzwischen in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überführt und sind ab dem 27. September 2026 verpflichtend anzuwenden.
Was gilt als Umweltaussage?
Eine Umweltaussage liegt vor, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung ausdrücklich oder indirekt als umweltfreundlich, weniger schädlich oder verbessert dargestellt wird.
Beispiele:
- Nachhaltige Reise
- Klimafreundliches Hotel
- Verantwortungsbewusste Beschaffung
- Eigene Nachhaltigkeitslogos oder grüne Bildsprache
Solche Aussagen dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt, vollständig und transparent dokumentiert sind. Allgemeine Werbeversprechen ohne nachvollziehbare Erläuterung oder belastbare Nachweise sind künftig nicht mehr zulässig.
Wo besteht Handlungsbedarf für touristische Akteure im Reiseland Sachsen?
Betroffen sind sämtliche Kommunikationskanäle – von Websites und Social Media über Broschüren und Flyer bis hin zu Bildern, Symbolen und grafischen Darstellungen. Auch bereits veröffentlichte Materialien sollten rechtzeitig überprüft werden.
Bestehende Inhalte sollten bis zur Frist überprüft und gegebenenfalls präzisiert werden. Oft genügen bereits kleinere Anpassungen, um Nachhaltigkeitsleistungen transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu kommunizieren. Wer sich frühzeitig vorbereitet, reduziert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen seiner Gäste.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zur Vorbereitung
Auch wenn die neuen Vorgaben erst ab September 2026 verbindlich gelten, empfiehlt sich bereits jetzt eine systematische Überprüfung der eigenen Kommunikation. Dazu gehören insbesondere:
- alle Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen auf den eigenen Kommunikationskanälen erfassen,
- pauschale Aussagen durch konkrete und nachvollziehbare Beschreibungen ersetzen,
- belastbare Nachweise und Datengrundlagen dokumentieren,
- verwendete Siegel und Zertifizierungen überprüfen,
- Mitarbeitende in Marketing, Kommunikation und Vertrieb für die neuen Anforderungen sensibilisieren.
Umfangreiche Informationen und praktische Hilfsmittel
Um touristische Akteure im Freistaat bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, finden Sie im Tourismusnetzwerk Sachsen auf einer eigenen Themenseite umfangreiche Informationen und praxisnahe Arbeitshilfen.
- kompakter Handlungsleitfaden „Nachhaltigkeitskommunikation“,
- praxisorientierte Checklisten mit konkreten Handlungsschritten,
- aufgezeichnete Webinare mit Erläuterungen und Praxisbeispielen sowie
- regelmäßig aktualisierte Hinweise und Materialien rund um die EmpCo-Richtlinie.
Der Handlungsleitfaden der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. zeigt anhand zahlreicher Beispiele, wie Nachhaltigkeitsleistungen verständlich und glaubwürdig kommuniziert werden können. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Maßnahmen konkret beschrieben und mit nachvollziehbaren Nachweisen oder anerkannten Zertifizierungen belegt werden können.
Gemeinsam den Tourismus in Sachsen zukunftssicher gestalten
Nachhaltigkeit ist längst ein wichtiger Bestandteil der touristischen Entwicklung in Sachsen. Eine transparente und glaubwürdige Kommunikation wird künftig noch stärker darüber entscheiden, wie Gäste Angebote wahrnehmen und bewerten. Die EmpCo-Richtlinie bietet deshalb auch die Chance, Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Wer seine Kommunikation bereits heute überprüft und weiterentwickelt, schafft Vertrauen bei Gästen und positioniert sich langfristig als glaubwürdiger Anbieter.
Nutzen Sie die kostenfreien Unterstützungsangebote und bereiten Sie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig auf die neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie vor.








