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Neues Jugendschutzgesetz 2021: Pflichtaushang für Gastronomie aktualisiert

Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage “Auszug Jugendschutzgesetz” zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.

Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Anbei finden Sie die aktualisierte Vorlage mit dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz.

 



Autorin: Cathleen Nebrich
Industrie- und Handelskammer Dresden · Referentin Tourismusgewerbe
nebrich.cathleen@dresden.ihk.de · Telefon: 0351 2802-157
BEITRAG VOM:
5. Februar 2021

Kategorien:
landesweit (Sachsen) · Recht


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