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Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung

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Die aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung ist am 07.06.2021 in Kraft getreten. Inhaltlich enthält die Verordnung laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) folgende Neuerungen:

  • Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen
  • Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte.
  • Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt.
  • Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte.
  • Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen.
  • Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats.
  • Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Coronaimpfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, so dass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.

Sie können das Dokument direkt im Bundesanzeiger einsehen.

Quelle: VSW News vom 03.06.2021

Lesen Sie auch die Informationen des Bundesregierungsministeriums: Zahlen, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung



Autorin: Carina Dovris
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Mitarbeiterin Grundsatzfragen/Kommunikation
dovris@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919114
BEITRAG VOM:
7. Juni 2021

Kategorien:
Corona-News


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