©© Adobe Stock Die aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung ist am 07.06.2021 in Kraft getreten. Inhaltlich enthält die Verordnung laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) folgende Neuerungen:
- Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen
- Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte.
- Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt.
- Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte.
- Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen.
- Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats.
- Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Coronaimpfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, so dass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.
Sie können das Dokument direkt im Bundesanzeiger einsehen.
Quelle: VSW News vom 03.06.2021
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