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Antragsstart für Förderprogramm Ganzjahrestourismus in Sachsen

Für das neue Förderprogramm zur Entwicklung des Ganzjahrestourismus in Sachsen können ab 14. Juli 2023 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/.

Das Sächsische Tourismusministerium stellt über die Förderrichtlinie 7,2 Millionen Euro bereit, um die Anzahl touristischer Ganzjahresangebote, insbesondere in traditionellen Wintertourismusregionen zu erhöhen. Mit Ganzjahresangeboten soll besonders die Abhängigkeit der touristischen Unternehmen von Schneefall und Beschneiung verringert werden.

»Damit unsere Tourismusbetriebe im Freistaat wettbewerbsfähig bleiben, benötigen wir noch mehr ganzjahrestouristische Angebote. Mit unserem Programm wollen wir dazu beitragen, den Tourismus in Sachsen auch in Zukunft erfolgreich aufzustellen. Wir unterstützen Investitionen, die entweder neu errichtet werden, deren Kapazität ausgebaut wird oder die zusätzliche Produkte und Dienstleistungen in das Angebot einer Tourismusregion bringen«, sagt Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Die touristischen Unternehmen können bis zu 500.000 Euro erhalten und bei Investitionsvorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten aufgrund des darin begründeten besonderen Interesses der Reiseregion bis zu 800.000 Euro. Das Investitionsvolumen fängt bei 10.000 Euro an, so dass auch kleinere Vorhaben unterstützt werden können.

Das Programm zielt auf bestehende Anbieter im Winter- und Sommertourismus mit ihren Betriebsstätten in den sächsischen Landkreisen, die betriebliche Veränderungen in Richtung eines Ganzjahrestourismus vornehmen wollen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, eingetragene Vereine sowie kommunale Unternehmen, die gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen.

Alle zu fördernden Angebote müssen ganzjährig nutzbar sein oder einen Beitrag zum ganzjahrestouristischen Angebot in der Destination leisten. Beispiele dafür sind Aktiv-Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer, Freizeitangebote wie eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten, ein Kletterwald und vieles mehr. Voraussetzung ist, dass mit der Investition in einer Region oder in einem Ort beispielsweise die Abhängigkeit von Skitourismus gelöst wird. Die Förderrichtlinie ist auch für ganzjährigen Campingtourismus nutzbar, der in den letzten Jahren wieder sehr an Beliebtheit zugenommen hat.

Die Angebote müssen zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Hier wurde ein Katalog von Kriterien geschaffen. Zum Beispiel müssen die betrieblichen Prozesse ressourcenschonend ausgestaltet sein oder es können Nachhaltigkeitszertifikate nachgewiesen werden.



Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus · Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kultur und Tourismus
Valentin.Stahl@smwk.sachsen.de · Telefon: 0351 564 60623
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