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Fahrer von Touristenbussen: EU-Rechtsakt zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen

©© Le Minh

Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Arbeitsbedingungen für Fahrer, die im Gelegenheitsverkehr mit Bussen in Europa tätig sind, hat der Europäische Rat am 12. April 2024 eine Überarbeitung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr von 2006 erzielt.

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sehen gezielte Änderungen der Verordnung von 2006 vor, mit denen eine gewisse, genau definierte Flexibilität in die Vorschriften über Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer im Personengelegenheitsverkehr, z. B. Fahrer von Reisebussen, eingeführt werden soll, die als Ausnahmeregelung vorgesehen ist und im Ermessen des Fahrers liegen soll.

Ziel der überarbeiteten Vorschriften ist es daher, den spezifischen Arbeitsrhythmus dieses Sektors besser zu berücksichtigen und den Fahrgästen eine bessere Dienstleistung zu bieten. Durch die Überarbeitung werden jedoch die Höchstlenkzeiten oder Mindestruhezeiten der betreffenden Berufskraftfahrer in keiner Weise geändert.

Herkunft der Meldung und Hintergrundinformationen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/12/tourist-bus-drivers-council-adopts-new-law-to-improve-their-working-conditions/



Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus · Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kultur und Tourismus
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