©© Adobe Stock Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 1. Oktober
Die Sächsischen Staatsregierung hat am 27.09.2022 die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 07.04.2023.
Die neue Sächsische Verordnung sieht in Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz im Wesentlichen folgendes vor:
- Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.
- Das Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken ist in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens und in ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften notwendig.
- Der Zutritt zu verschiedenen Einrichtungen, wie zur Unterbringung von Asylbewerbern oder Schutzeinrichtungen zum Beispiel für Frauen u. a. ist nur unter Vorlage eines Testnachweises möglich.
Den Text der Verordnung finden Sie hier.