Die sächsische Staatsregierung hat am 8. Juni 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021. Vorgaben für Kitas und Schulen werden durch eine eigene Verordnung des Kultusministeriums geregelt. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich.
Mit der Verordnung werden im Bereich der Grundsätze verschiedene Anpassungen vorgenommen. Fortan gilt für sämtliche Überschreitungen wie auch Unterschreitungen von Schwellenwerten, dass die damit verbundenen Regelungen am übernächsten Tag in Kraft treten, wenn der jeweilige Schwellenwert zuvor an fünf Tagen über- bzw. unterschritten worden ist. Damit gilt auch für die 7-Tage-Inzidenzmarke von 35 nicht mehr die 14-Tage-Regelung.
Link zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 14. Juni 2021
Weitere Informationen finden Sie hier: www.coronavirus.sachsen.de