Mit dem Förderprogramm »Regionales Wachstum« unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionen kleiner Unternehmen in den sächsischen Landkreisen, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend innerhalb eines 50 km-Radius absetzen. In der Tourismusbranche kann dieses Förderangebot vor allem für Gastronomiebetriebe interessant sein, in Einzelfällen auch für andere touristische Angebote, wenn sie überwiegend aus der Region nachgefragt werden. Bisher werden die Fördermittel nur in sehr geringem Umfang durch das Gastgewerbe und die Tourismus-Dienstleister genutzt, deshalb soll nochmals auf diese Investitionszuschüsse aufmerksam gemacht werden.
Mit dem Vorhaben muss eine vorhandene Betriebsstätte modernisiert oder erweitert werden, oder eine neue Betriebsstätte errichtet werden. Ziel des Vorhabens muss es sein, das Angebot zu erweitern, den Umsatz auszuweiten, die Angebotsqualität zu verbessern oder eine Prozessoptimierung zu erreichen. Das Programm fördert bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Unternehmensnachfolgen innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übernahme sogar bis zu 40 Prozent. Dies kann gerade für Gastronomiebetriebe ein attraktives Angebot sein. Das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen, und der Zuschuss ist auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Das Unternehmen wird verpflichtet, die bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze mindestens drei Jahre zu erhalten und zu besetzen.
Anträge für das Förderprogramm können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden unter https://lsnq.de/RegionalesWachstum. Die Richtlinie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.