Menü
Lade Veranstaltungen

Ganztagesseminar: Instagram Marketing für Tourismusbetriebe – Maßnahmen für Fortgeschrittene

« Alle Veranstaltungen

02. Feb 2021 | 9:00 - 14:30

©© Kaufdex/ Pixabay

Dieser Workshop richtet sich an Teilnehmer des Grundlagen-Workshops sowie an Personen, die bereits aktiv ein
Instagram-Unternehmensprofil für ihr Marketing nutzen. Im Workshop erhalten Sie Feedback und Optimierungs-
Tipps für Ihren Account. Schwerpunkte sind zudem die Arbeit mit Instagram Stories und das Schalten von
Instagram Anzeigen.

Termin: Dienstag, 02.02.2021
Uhrzeit: 9.00 bis ca. 14.30 Uhr
Ort: digital per Zoom
Kosten: bei min. 10 TN: 35,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
25,00 € pro Person ab 2 Teilnehmer je Unternehmen (zzgl. MwSt.)
bei min. 5 TN: 65,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
55,00 € pro Person ab 2 Teilnehmer je Unternehmen (zzgl. MwSt.)
Teilnehmerzahl: min. 5, max. 15 Personen
Referenten: Anne-Kathrin Liebthal, comigo – tourismus.marketing.beratung
www.comigo-marketing.de
Florian Kneffel, Manager Online & Social Media Marketing, Dresden Marketing GmbH
Ausstattung: jeder Teilnehmer bitte bevorzugt Smartphone oder alternativ Laptop für Praxisteil mitbringen

Seminarschwerpunkte:

  • Überblick Onlinemarketing/ Social Media im Tourismus
  • Instagram Marketing mit Best-Practice-Beispielen
  • Check der Instagram Kanäle + Feedback zur Verbesserung
  • Überprüfung und Optimierung eigener Instagram-Strategie
  • praktische Funktionen und Tipps
  • Nutzung von Instagram Stories
  • Werbung mit Instagram

Das Seminar ist bereits ausgebucht, leider keine Anmeldung mehr möglich.

Veranstalter

Tourismusverband Elbland Dresden e.V.
Telefon
03521/76350
E-Mail
info@elbland.de
Veranstalter-Website anzeigen

Weitere Angaben

Dozent
Anne-Kathrin Liebthal, comigo - tourismus.marketing.beratung & Florian Kneffel, Dresden Marketing GmbH
Gebühr
ab 35,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Ansprechpartner
Antje Pohl
Telefon
03521/763520
E-Mail
qualitaet@elbland.de

Veranstaltungsort

online



Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.