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Gästekarte mobil – bald drei Regionen an Bord

©© TVSSW | Yvonne Brückner

Die gesamte Sächsische Schweiz mit der Gästekarte kostenfrei erfahren: In diesen Genuss kommen bald nicht mehr nur die Gäste von Pirna. Die Stadträte in Königstein und Sebnitz haben über die “Gästekarte mobil” abgestimmt und sich eindeutig für die Einführung im Jahr 2021 ausgesprochen. Der Tourismusverband Sächsische Schweiz freut sich über dieses Ergebnis, ist diese Maßnahme doch nicht nur ein großartiger Mehrwert für Übernachtungsgäste, sondern gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der angespannten Verkehrssituation. So dehnt sich schrittweise das Angebot der “Gästekarte mobil” aus, wobei jede Kommune selbst entscheidet, wann sie sich dem Projekt anschließt.

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz setzt mit der “Gästekarte mobil” ein sachsenweites Pilotprojekt um, welches gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und dem Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE) entwickelt wurde.

Hintergrund: 

Was ist die Gästekarte?
Ein wegweisendes Ergebnis unseres Kommunalen Tourismusnetzwerks (KTN) ist die Einführung der „Gästekarte Sächsische Schweiz“ in nunmehr 13 Orten. Die Gästekarte erhalten Urlauber kostenfrei gleich bei der Anreise in ihrer Unterkunft. Sie ermöglicht Rabatte in Schlössern, Burgen und Gärten, Museen, Bädern, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Inhaber der Gästekarte in Bad Schandau oder Reinhardtsdorf-Schöna können die Buslinie 252 sowie Fähren zwischen Schmilka und Bad Schandau nutzen.

Welche Gästekarten dienen als Freifahrtschein?
Pirna ist hier Vorreiter. Momentan gilt die Gästekarte nur für Urlauber, die in Pirna ihr Quartier haben, auch als Freifahrschein in der gesamten Region. Sie heißt dann „Gästekarte mobil“. Ab Januar 2021 kommen auch Königsteiner und Sebnitzer (inkl. Ortsteile) Übernachtungsgäste in diesen Genuss.  Jede Kommune entscheidet selbst, wann sie sich dem Projekt anschließt.

Wo gilt die Gästekarte mobil als Ticket?
Die Gästekarte mobil gilt in den Tarifzonen 70: Pirna, 71: Bad Gottleuba, 72: Bad Schandau und 73: Neustadt – also in der gesamten Sächsischen Schweiz – vom Anreisetag bis zum Abreisetag für beliebig viele Fahrten. Ausgeschlossen sind Sonderverkehrsmittel, wie die Kirnitzschtalbahn, das Wanderschiff und die grenzüberschreitende Fähre Schöna-Hřensko. Auch Verkehrsmittel anderer Unternehmen, wie die Personenschifffahrt auf der Elbe, die Fähre im Kurort Rathen, der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau und private Busangebote, sind ausgenommen. Für Fahrten über die Sächsische Schweiz hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden oder in die Böhmische Schweiz, ist ein günstiger Anschlussfahrschein zu lösen.

Alle Partner und Leistungen der Gästekarte gibt es hier: 

Ansprechpartnerin beim Tourismusverband Sächsische Schweiz

Maria Miersch
Kommunales Tourismusnetzwerk
Telefon: +49 (0)3501 470172
m.miersch@saechsische-schweiz.de



Autorin: Peggy Nestler
Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. · Innenkommunikation | Destinationsmanagement
p.nestler@saechsische-schweiz.de · Telefon: +49 (0)3501 470114
BEITRAG VOM:
16. November 2020

Kategorien:
Infrastruktur · Sächsische Schweiz · Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.


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