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Überarbeitete Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu § 56 Infektionsschutzgesetz

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Hinweise zum Erstattungsverfahren nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überarbeitet.

FAQ Zu Entschaedigungsanspruechen Nach § 56 IfSG 22.12.2020 (1.1 MiB)



Autorin: Anna Schulze
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
schulze@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
4. Januar 2021

Kategorien:
Corona-News


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