Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in Zuständigkeit der Bundesländer lagen. Diese Verordnung des Bundes gilt unmittelbar bereits jetzt abschließend auch in Sachsen.
Daher soll die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (SächsCoronaQuarVO) diese Woche formal aufgehoben werden (Meldung des Freistaates Sachsen).
Fortan greifen damit neben den Ausnahmeregelungen für Genesene und Personen mit vollständigem Impfschutz weitere Lockerungen für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Weiterführende Links der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen