Menü

Digitale Wandernadel für den Kammweg Erzgebirge-Vogtland

Für ambitionierte Wanderer gibt es ab sofort die Möglichkeit die beliebten digitalen Wander- und Tourennadeln auf Ihrem Smartphone entlang des Kammwegs Erzgebirge-Vogtland zu sammeln. Das Erzgebirge ist dabei die erste Destination in Sachsen, die den digitalen Wanderpass in Kombination mit der App SummitLynx anbietet. Mithilfe dieser App können die Wanderer Ihre bewältigten Gipfel und Touren in Ihrem persönlichen, digitalen Tourenbuch, mit selbst aufgenommenen Fotos an Kontrollpunkten erfassen. Die Erlebnisse können so auch direkt über die App oder über Social Media mit anderen Wanderern oder Freunden und Familie geteilt werden.

Aktuell gibt es 79 aktivierte Kontrollpunkte. Dies sind zum Beispiel Gipfel, Staumauern oder Kirchen. Der Nachweis für das Passieren eines Kontrollpunktes erfolgt über GPS. Bei der digitalen Wandernadel können drei verschiedene Stufen erreicht werden: Bronze (2 Etappen), Silber (5 Etappen) und Gold (alle Etappen).

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie, die noch keine Übernachtungen für Urlauber zulässt, gibt es aktuell tolle Alternativen zu den Etappen. Dafür wurden elf Tagesrundtouren mit aktivierten Kontrollpunkten entwickelt. Eine Tagestour ersetzt hierbei eine reguläre Kammweg-Etappe.

Besuchen Sie gerne unsere >>Website<< für weitere Informationen zur Digitalen Wandernadel:

Über eine Weiterverbreitung sowie über motivierte Wanderer auf dem Kammweg würden wir uns sehr freuen!



Autorin: Victoria Kalbitz
Tourismusverband Erzgebirge e.V. · PM Destinationsentwicklung & Innenmarketing
v.kalbitz@erzgebirge-tourismus.de · Telefon: 03733/18800-16
BEITRAG VOM:
18. Mai 2021

Kategorien:
Digitalisierung · Erzgebirge · Qualität · Vogtland


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel




Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.