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Ab 26. August 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

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Das Kabinett hat am 24. August 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 26. August 2021 in Kraft und ist bis zum 22. September 2021 befristet. Die Staatsregierung setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 um.

Die Verordnung stellt einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar: Die Öffnung sowie die Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u.a. sind unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich. Ab einem gewissen Infektionsgeschehen gibt es jedoch Einschränkungen.

Es wird auch weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10 entfällt wie bisher die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes außer im ÖPNV und bei körpernahen Dienstleistungen sowie in Ladengeschäften und Märkten, wenn der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Großveranstaltungen sind unter der Maßgabe zulässig, dass eine Kontakterfassung erfolgt, die Besucher einen negativen Test, Geimpften- oder Genesenennachweis erbringen und ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Abseits des eigenen Platzes müssen alle Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Link zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 26. August 2021

Weitere  Informationen finden Sie hier: www.coronavirus.sachsen.de



Autorin: Anna Schulze
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Tourismusnetzwerk / Digitale Medien
schulze@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919115
BEITRAG VOM:
26. August 2021

Kategorien:
Corona-News · landesweit (Sachsen)


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