Menü

“Mehrweg-Mitmachpflicht für To-Go-Gastronomie” ab 01.01.2023

©© © Anatoly Maslennikov / fotolia

Weniger Einwegkunststoffverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu verbrauchen ist im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes dringend notwendig.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG § 33, § 34) macht in der Umsetzung der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie genau das jetzt zur Pflicht. Sogenannte „to-go“-/ „take-away“- Getränke und -Speisen sind demnach auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Was ab 01.01.2023 beachtet werden muss, hat die IHK Dresden in einem Merkblatt zusammengefasst.

Dieses finden Sie hier.



Autorin: Mandy Eibenstein
Landestourismusverband Sachsen e.V. · Referentin Qualität, Innovation & Digitales
eibenstein@ltv-sachsen.de · Telefon: 0351-4919120
BEITRAG VOM:
23. Dezember 2022

Kategorien:
Nachhaltigkeit · Qualität


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel




Impressum  ·   Datenschutzerklärung  ·   Login
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.